Durchführungsbeschluss (EU) 2022/534 der Kommission vom 1. April 2022 zur Feststellung der Gleichwertigkeit der von Malaysia ausgestellten COVID-19-Zertifikate mit den nach der Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgestellten Zertifikaten zwecks Erleichterung der Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die von Malaysia über das „Vaccine Management System“ ausgestellten COVID-19-Impf- und -Testzertifikate sind zwecks Erleichterung der Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der Union als den nach der Verordnung (EU) 2021/953 ausgestellten Zertifikaten gleichwertig zu betrachten.
Article 2
Malaysia wird in den mit der Verordnung (EU) 2021/953 geschaffenen Vertrauensrahmen für das digitale COVID-Zertifikat der EU eingebunden.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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