Durchführungsbeschluss (EU) 2022/572 des Rates vom 4. April 2022 über die Aufnahme des automatisierten Austauschs von Fahrzeugregisterdaten mit Griechenland
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Für die Zwecke des automatisierten Abrufs von Fahrzeugregisterdaten ist Griechenland berechtigt, personenbezogene Daten gemäß Artikel 12 des Beschlusses 2008/615/JI ab dem 9. April 2022 zu empfangen und zu übermitteln.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Dieser Beschluss wird gemäß den Verträgen angewandt.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions