Beschluss (EU) 2022/762 des Rates vom 12. Mai 2022 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Hafenstaatkontrollausschuss der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle in Bezug auf die Mitgliedschaft der Russischen Föderation zur Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle zu vertretenden Standpunkts
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Hafenstaatkontrollausschuss der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle (im Folgenden „Pariser Vereinbarung“) in Bezug auf die Mitgliedschaft der Russischen Föderation in der Pariser Vereinbarung zu vertreten ist, besteht darin: a) dem in Nummer 5 des Dokuments PSCC55/11.1 des Hafenstaatkontrollausschusses dargelegten Ansatz in Bezug auf das Festhalten von Schiffen unter ukrainischer Flagge in unter die Pariser Vereinbarung fallenden Häfen zuzustimmen; b) sich aktiv für die Aussetzung der Mitgliedschaft der Russischen Föderation in der Pariser Vereinbarung einzusetzen; c) Einvernehmen zwischen den übrigen Mitgliedern der Pariser Vereinbarung (außer der Russischen Föderation) über die Aussetzung der Mitgliedschaft der Russischen Föderation in der Pariser Vereinbarung bis auf Weiteres zu erzielen; d) dem in Nummer 7 des Dokuments PSCC55/11.1 des Hafenstaatkontrollausschusses dargelegten Ansatz in Bezug auf die Aufhebung der Anerkennung der von der Russischen Föderation ausgestellten Zeugnisse zuzustimmen.
Article 2
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union vorgetragen, die Mitglied der Pariser Vereinbarung sind und gemeinsam im Interesse der Union handeln.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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