Durchführungsbeschluss (EU) 2022/820 der Kommission vom 24. Mai 2022 über den Rechnungsabschluss der Zahlstellen der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2021 finanzierten Ausgaben (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 3307)
Text
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Article 1
Die Rechnungen der Zahlstellen der Mitgliedstaaten über die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) im Haushaltsjahr 2021 finanzierten Ausgaben werden abgeschlossen. Die gemäß diesem Beschluss von den Mitgliedstaaten wiedereinzuziehenden bzw. ihnen zu erstattenden Beträge, einschließlich der sich aus der Anwendung von Artikel 54 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ergebenden Beträge, sind in den Anhängen I und II dieses Beschlusses aufgeführt.
Article 2
Für das Haushaltsjahr 2021 werden die Rechnungen der in Anhang III genannten Zahlstellen der Mitgliedstaaten über die vom EGFL finanzierten Ausgaben im Rahmen dieses Beschlusses nicht abgeschlossen und sind Gegenstand eines späteren Rechnungsabschlussbeschlusses.
Article 3
Dieser Beschluss greift späteren Konformitätsabschlussbeschlüssen der Kommission gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 nicht vor, mit denen nicht in Übereinstimmung mit den Unionsvorschriften getätigte Ausgaben von der Unionsfinanzierung ausgeschlossen werden.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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