Beschluss (EU) 2022/1002 des Rates vom 21. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der außerordentlichen Sitzung am 24. Juni 2022 der Energiechartakonferenz im Rahmen des Vertrags über die Energiecharta zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der außerordentlichen Sitzung der Energiechartakonferenz im Rahmen des Vertrags über die Energiecharta am 24. Juni 2022 in Brüssel zu vertreten ist, lautet wie folgt: a) Bestätigung der vorgeschlagenen Änderung von Artikel 7 der Geschäftsordnung; b) Billigung des Entzugs des Beobachterstatus der Russischen Föderation auf der Grundlage dieser Änderung von Artikel 7, der aus den beiden darin aufgeführten Gründen (Verstöße gegen Grundsätze und Nichteinhaltung sämtlicher finanzieller Verpflichtungen) gerechtfertigt ist; c) Billigung der Aussetzung der vorläufigen Anwendung des Vertrags über die Energiecharta in Bezug auf Belarus und der Aussetzung des Beobachterstatus von Belarus.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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