Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1028 der Kommission vom 27. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2021/355 hinsichtlich bestimmter Anlagen in Dänemark, Frankreich und Schweden, die in dem Verzeichnis der Anlagen aufgeführt sind, die unter das in der Richtlinie 2003/87/EG festgelegte Emissionshandelssystem der Union fallen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 4289) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32022D1028
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2022-06-27
In force since
2022-06-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(6 Die Aufnahme der in Anhang IV dieses Beschlusses aufgeführten Anlagen in die der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG unterbreiteten Verzeichnisse der unter diese Richtlinie fallenden Anlagen sowie die entsprechenden Daten bezüglich der kostenlosen Zuteilungen für diese Anlagen werden abgelehnt.“

Article 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions