Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1028 der Kommission vom 27. Juni 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2021/355 hinsichtlich bestimmter Anlagen in Dänemark, Frankreich und Schweden, die in dem Verzeichnis der Anlagen aufgeführt sind, die unter das in der Richtlinie 2003/87/EG festgelegte Emissionshandelssystem der Union fallen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 4289) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
„(6 Die Aufnahme der in Anhang IV dieses Beschlusses aufgeführten Anlagen in die der Kommission gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG unterbreiteten Verzeichnisse der unter diese Richtlinie fallenden Anlagen sowie die entsprechenden Daten bezüglich der kostenlosen Zuteilungen für diese Anlagen werden abgelehnt.“
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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