Beschluss (GASP) 2022/1333 des Rates vom 28. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/2110 über die Beratungsmission der Europäischen Union im Rahmen der GSVP in der Zentralafrikanischen Republik (EUAM RCA)
Text
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Article 1
„1 Die strategischen Ziele der EUAM RCA sind folgende: a) Unterstützung des Ministeriums für Inneres und öffentliche Sicherheit der Zentralafrikanischen Republik beim Aufbau regelgestützter Regierungs- und Verwaltungskapazitäten — in den Bereichen Konzeption, Umsetzung, Aufbau und Überwachung aller relevanten Planungskategorien; b) Unterstützung einer nachhaltigen Umgestaltung der internen Sicherheitskräfte der Zentralafrikanischen Republik und des wirksamen operativen Betriebs und Einsatzes dieser Sicherheitskräfte; c) Begleitung bei der Entwicklung einer integrierten Unterstützung der internen Sicherheitskräfte der Zentralafrikanischen Republik durch eine enge Abstimmung, die ein einheitliches Vorgehen und die Komplementarität der Bemühungen mit den einschlägigen Akteuren sicherstellt; d) Erstellung eines umfassenden Lagebilds mithilfe einer speziellen Analysekapazität, auch in Bereichen wie strategische Kommunikation und sicherheitspolitische Entwicklungen. e) Unterstützung der Bemühungen um strategische Kommunikation, um die Werte der EU zu verbreiten und EU-Maßnahmen zu fördern sowie die Verletzungen und den Missbrauch der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch ausländische Streitkräfte in der Zentralafrikanischen Republik aufzudecken.“
„(1 Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM RCA für den Zeitraum vom 9. Dezember 2019 bis zum 8. August 2022 beläuft sich auf 30352481,10 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM RCA für den Zeitraum vom 9. August 2022 bis zum 9. August 2024 beläuft sich auf 28400000,00 EUR.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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