Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (GASP) 2022/1334 des Rates vom 28. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/610 über eine militärische Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA)

CELEX
32022D1334
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2022-07-28
In force since
2022-07-28
End of validity
2026-12-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(2 Die EUTM RCA arbeitet darauf hin, dass die Streitkräfte der Zentralafrikanischen Republik (FACA) modernisiert, leistungsfähig und demokratisch rechenschaftspflichtig werden, und stellt hierzu Folgendes bereit: a) strategische Beratung für das Verteidigungsministerium der Zentralafrikanischen Republik und den Generalstab der FACA zur Unterstützung der Bildung kompetenter Sicherheitskräfte unter demokratischer Kontrolle, die Menschenrechte, humanitäres Völkerrecht und internationale Standards in Bezug auf Gleichstellungsfragen, den Schutz der Zivilbevölkerung, die Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit und die Agenda für Kinder und bewaffnete Konflikte achten, sowie Beratung von Ausbildungseinrichtungen für Offiziere und Unteroffiziere der FACA mit dem Ziel, ein leistungsfähiges System der Ausbildung von Führungskräften zu schaffen; b) allgemeinbildende Maßnahmen für die FACA in nicht einsatzbezogenen Bereichen, einschließlich Menschenrechten, humanitären Völkerrechts, Gleichstellungsfragen, Schutz der Zivilbevölkerung, der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit und der Agenda für Kinder und bewaffnete Konflikte; c) wenn das Politische und Sicherheitspolitische Komitee beschließt, dass die Bedingungen erfüllt sind, berufsbildende Maßnahmen für die FACA; d) Unterstützung der Bemühungen im Bereich der strategischen Kommunikation zur Vermittlung der Werte der Union, zur Förderung des Handelns der Union und zur Aufdeckung von Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts sowie Verstößen dagegen durch ausländische Streitkräfte in der Zentralafrikanischen Republik.“

„(5 Der als finanzieller Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der EUTM RCA dienende Betrag beläuft sich für den Zeitraum vom 20. September 2022 bis zum 20. September 2023 auf 7813000 EUR. Der in Artikel 51 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/509 des Rates genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 15 % an Mitteln für Verpflichtungen und 0 % an Mitteln für Zahlungen.

„(2 Die EUTM RCA endet am 20. September 2023.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions