Beschluss (EU) 2022/1449 des Rates vom 18. Juli 2022 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln
Text
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Article 1
Das Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln (im Folgenden „Protokoll“) wird im Namen der Union genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 12 des Protokolls vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor .
Article 3
Die Kommission wird ermächtigt, gemäß den im Anhang dieses Beschlusses festgelegten Bedingungen und Bestimmungen und im Namen der Union die Änderungen des Protokolls zu genehmigen, die vom Gemischten Ausschuss zu verabschieden sind.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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