Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1516 der Kommission vom 8. September 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1073 zur Festlegung technischer Spezifikationen und Vorschriften für die Umsetzung des mit der Verordnung (EU) 2021/953 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Vertrauensrahmens für das digitale COVID-Zertifikat der EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1073 wird wie folgt geändert: 1. Anhang II wird gemäß Anhang I dieses Beschlusses geändert. 2. Anhang V wird gemäß Anhang II dieses Beschlusses geändert.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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