Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2022/1851 des Rates vom 29. September 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss im Zusammenhang mit der geplanten Annahme eines Beschlusses über die Einsetzung einer Facharbeitsgruppe für Entwicklungszusammenarbeit zu vertreten ist

CELEX
32022D1851
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2022-09-29
In force since
2022-09-29
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der vierten Sitzung des Gemischten Ausschusses oder gegebenenfalls vor dieser Sitzung im Wege des schriftlichen Verfahrens zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.

2 Geringfügigen Änderungen des Entwurfs des Beschlusses des Gemischten Ausschusses können die Vertreter der Union im Gemischten Ausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates zustimmen.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions