Beschluss (EU) 2022/1851 des Rates vom 29. September 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss im Zusammenhang mit der geplanten Annahme eines Beschlusses über die Einsetzung einer Facharbeitsgruppe für Entwicklungszusammenarbeit zu vertreten ist
Text
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Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der vierten Sitzung des Gemischten Ausschusses oder gegebenenfalls vor dieser Sitzung im Wege des schriftlichen Verfahrens zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
2 Geringfügigen Änderungen des Entwurfs des Beschlusses des Gemischten Ausschusses können die Vertreter der Union im Gemischten Ausschuss ohne weiteren Beschluss des Rates zustimmen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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