Beschluss (EU) 2022/1994 des Rates vom 17. Oktober 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Unterausschuss für geografische Angaben im Zusammenhang mit der Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Unterausschuss für geografische Angaben in Bezug auf die Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses dieses Unterausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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