Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2306 der Kommission vom 23. November 2022 zur Gewährung von Ausnahmeregelungen für bestimmte Mitgliedstaaten bezüglich der Übermittlung von Statistiken gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Statistiken über Gesundheitsversorgungseinrichtungen, Humanressourcen im Bereich der Gesundheitsversorgung und Nutzung der Gesundheitsversorgung (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8341) (Nur der deutsche, englische, französische, griechische, irische, niederländische, portugiesische, rumänische, schwedische, spanische und tschechische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Den im Anhang aufgeführten Mitgliedstaaten werden die dort dargelegten Ausnahmeregelungen gewährt.
Article 2
Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien, die Tschechische Republik, Irland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Republik Zypern, das Großherzogtum Luxemburg, das Königreich der Niederlande, die Republik Österreich, die Portugiesische Republik, Rumänien und das Königreich Schweden gerichtet.
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