Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2411 des Rates vom 6. Dezember 2022 zur Änderung der Entscheidung 2007/441/EG zur Ermächtigung der Italienischen Republik, eine von Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 168 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden

CELEX
32022D2411
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2022-12-06
In force since
2022-12-08
End of validity
2028-12-31
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 6

Jeder Antrag auf Verlängerung der mit dieser Entscheidung erteilten Ermächtigung ist der Kommission bis zum 31. März 2025 vorzulegen. Dem Antrag ist ein Bericht beizufügen, der eine Überprüfung des Prozentsatzes für die Beschränkung des Vorsteuerabzugsrechts auf der Grundlage dieser Entscheidung enthält.“

Article 7

Diese Entscheidung gilt bis zum 31. Dezember 2025.“

Article 2

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Article 3

Dieser Beschluss ist an die Republik Italien gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions