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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (GASP) 2022/2441 des Rates vom 12. Dezember 2022 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias

CELEX
32022D2441
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2022-12-12
In force since
2022-12-12
End of validity
2027-02-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(1 Die Europäische Union (EU) führt eine Militäroperation als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) durch.

1a Zur Unterstützung der Resolutionen 1814 (2008), 1816 (2008), 1838 (2008), 1846 (2008) und 1851 (2008) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN-Sicherheitsrat) und der daran anschließenden einschlägigen Resolutionen im Einklang mit der genehmigten Aktion im Fall von seeräuberischen Handlungen in Anwendung der Artikel 100 ff. des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, unterzeichnet am 10. Dezember 1982 in Montego Bay (im Folgenden „VN-Seerechtsübereinkommen“), und im Rahmen insbesondere von mit Drittstaaten eingegangenen Verpflichtungen leistet EUNAVFOR ATALANTA einen Beitrag zum Schutz von Schiffen des WEP, die Nahrungsmittelhilfe für die vertriebene Bevölkerung Somalias befördern, im Einklang mit dem Mandat der Resolution 1814 (2008) des VN-Sicherheitsrates, und zum Schutz von gefährdeten Schiffen, die vor der Küste Somalias fahren sowie zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias im Einklang mit dem in den Resolutionen 1846 (2008) und 1851 (2008) des VN-Sicherheitsrates festgelegten Mandat.“

Article 8 Kohärenz der EU-Reaktion

1 Der Hohe Vertreter, der Befehlshaber der EU-Operation und der Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte stimmen ihre jeweiligen Tätigkeiten bei der Durchführung dieser Gemeinsamen Aktion eng miteinander ab.

2 EUNAVFOR ATALANTA stimmt sich eng mit der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte (EUTM Somalia), der Mission der Europäischen Union zum Ausbau der Kapazitäten in Somalia (EUCAP Somalia) und mit den koordinierten maritimen Präsenzen im nordwestlichen Indischen Ozean ab. Sie arbeitet mit der Operation AGENOR zusammen und tauscht Informationen mit der europäischen Seeüberwachungsinitiative in der Straße von Hormuz (EMASOH) aus.

3 EUNAVFOR ATALANTA unterstützt im Rahmen ihrer Mittel und Fähigkeiten die einschlägigen Programme der Union.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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