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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2022/2574 des Rates vom 19. Dezember 2022 über den im Namen der Union in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich der Verlängerung des Übergangszeitraums nach Artikel 552 Absatz 11 des genannten Abkommens, in dem das Vereinigte Königreich von der Pflicht zur Löschung der Fluggastdatensätze von Fluggästen nach deren Abflug aus dem Vereinigten Königreich abweichen kann, zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32022D2574
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2022-12-19
In force since
2022-12-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit Artikel 7 Absatz 1 des Handels- und Kooperationsabkommens eingesetzten Partnerschaftsrat zu vertreten ist, besteht darin, einer zweiten und letzten Verlängerung des Übergangszeitraums bis zum 31. Dezember 2023 gemäß Artikel 552 Absatz 13 des Handels- und Kooperationsabkommens zuzustimmen, in dem das Vereinigte Königreich von der Pflicht zur Löschung der Fluggastdatensätze von Fluggästen nach deren Abflug aus dem Vereinigten Königreich abweichen kann.

Article 2

Der Beschluss des Partnerschaftsrats wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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