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Seqlense EUR-Lex

Richtlinie (EU) 2022/211 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2022 zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/465/JI des Rates im Hinblick auf dessen Angleichung an die Unionsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten

CELEX
32022L0211
Document type
DIR
Sector
Legislation
Date of document
2022-02-16
In force since
2022-03-10
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/465/JI

In Artikel 1 Absatz 10 des Rahmenbeschlusses 2002/465/JI wird folgender Unterabsatz angefügt: „Soweit die Informationen, die für die in Unterabsatz 1 Buchstaben b, c und d genannten Zwecke verwendet werden, personenbezogene Daten umfassen, dürfen sie nur im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates , insbesondere Artikel 4 Absatz 2 sowie Artikel 9 Absatz 1 und Absatz 3, verarbeitet werden.

Article 2 Umsetzung

1 Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 11. März 2023 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis. Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.

2 Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der nationalen Vorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

Article 3 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Article 4 Adressaten

Diese Richtlinie ist gemäß den Verträgen an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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Versions

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