Durchführungsverordnung (EU) 2022/55 der Kommission vom 9. November 2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 hinsichtlich der Aufnahme einer neuen Musterbescheinigung für den Eingang in die Union von bestimmten Huftieren, die aus der Union stammen, zur Teilnahme an Veranstaltungen, Ausstellungen, Vorführungen oder Shows in ein Drittland oder Gebiet und anschließend wieder zurück in die Union verbracht werden, sowie zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Liste der Drittländer, aus denen der Eingang von Huftieren in die Union zulässig ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 14 wird nach Buchstabe k ein neuer Buchstabe l angefügt: „l) ENTRY-EVENTS, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 12 für den Eingang in die Union von bestimmten Huftieren, die aus der Union stammen, zur Teilnahme an Veranstaltungen, Ausstellungen, Vorführungen oder Shows in ein Drittland oder Gebiet und anschließend wieder zurück in die Union verbracht werden.“ 2. Anhang II wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 3
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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