Durchführungsverordnung (EU) 2022/158 der Kommission vom 4. Februar 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1641 über die Einfuhr lebender, gekühlter, tiefgefrorener oder verarbeiteter Muscheln, Stachelhäuter, Manteltiere und Meeresschnecken für den menschlichen Verzehr aus den Vereinigten Staaten von Amerika (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1641 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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