Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2022/238 des Rates vom 21. Februar 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma

CELEX
32022R0238
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2022-02-21
In force since
2022-02-21
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 4db

Abweichend von Artikel 4a können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten unter den ihnen angemessenen erscheinenden Bedingungen die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen, die Eigentum der in Anhang IV Nummer 10 aufgeführten Organisation sind, oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen für diese Organisation genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass die betreffenden Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen für folgende Zwecke erforderlich sind: a) für Aufgaben im Zusammenhang mit der Stilllegung von Erdöl- und Erdgasbohrlöchern gemäß internationalen Standards, wie beispielsweise Abfallentsorgung, für die Sicherheit und die Wiederherstellung der Umwelt erforderliche Maßnahmen zur Sanierung von Standorten, die Bereitstellung entsprechender technischer Hilfe, die Zahlung von damit verbundenen Steuern und Abgaben sowie von Gehältern und Sozialleistungen an Beschäftigte; oder b) die Übertragung vor dem 31. Juli 2022 von Anteilen oder Beteiligungen, die erforderlich ist, um mit der in Anhang IV Nummer 10 aufgeführten Organisation vor dem 21. Februar 2022 geschlossene Verträge aufzulösen.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions