Durchführungsverordnung (EU) 2022/250 der Kommission vom 21. Februar 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 im Hinblick auf die Ergänzung durch ein neues Muster der Veterinär-/amtlichen Bescheinigung für den Eingang von Schafen und Ziegen aus Großbritannien nach Nordirland und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Liste der Drittländer, aus denen der Eingang von Schafen und Ziegen in die Union zulässig ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 14 wird folgender Buchstabe m angefügt: „m) OV/CAP-X-NI, erstellt nach dem Muster in Anhang II Kapitel 4a, für den Eingang von Schafen und Ziegen aus Großbritannien nach Nordirland bis zum 31. Dezember 2024.“ 2. Anhang II wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2
Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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