Durchführungsverordnung (EU) 2022/272 der Kommission vom 23. Februar 2022 zur Zulassung einer Zubereitung aus Saccharomyces cerevisiae MUCL 39885 als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Suidae, ausgenommen entwöhnte Ferkel und Sauen, sowie für Hunde (Zulassungsinhaber: Prosol S.p.A.) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die im Anhang genannte Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren“ angehört, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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