Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2022/320 der Kommission vom 25. Februar 2022 zur Zulassung von ausgepresstem ätherischem Mandarinenöl als Futtermittelzusatzstoff für Geflügel, Schweine, Wiederkäuer, Pferde, Kaninchen und Salmoniden (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32022R0320
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2022-02-25
In force since
2022-03-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Zulassung

Der im Anhang genannte Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Aromastoffe“ einzuordnen ist, wird als Futtermittelzusatzstoff in der Tierernährung unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen zugelassen.

Article 2 Übergangsmaßnahmen

1 Der im Anhang genannte Stoff und die diesen Stoff enthaltenden Vormischungen, die vor dem 20. September 2022 gemäß den vor dem 20. März 2022 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

2 Mischfuttermittel und Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, die den im Anhang beschriebenen Stoff enthalten und vor dem 20. März 2023 gemäß den vor dem 20. März 2022 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.

Article 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions