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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2022/388 der Kommission vom 8. März 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 über die Überwachung von und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32022R0388
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2022-03-08
In force since
2022-03-29
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(6 Abweichend von Absatz 5 Unterabsatz 1 können die Mitgliedstaaten beziehungsweise die zuständigen Behörden die in jenem Absatz genannten Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen für Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe, die für die Verbrennung verwendet werden, im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 als erfüllt betrachten.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.

Relations

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