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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2022/673 der Kommission vom 22. April 2022 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von Protein aus Mungbohnen (Vigna radiata) als neuartiges Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32022R0673
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2022-04-22
In force since
2022-05-15
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Mungbohnen-Protein gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung wird in die Unionsliste der zugelassenen neuartigen Lebensmittel in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 aufgenommen.

2 Für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung darf nur der ursprüngliche Antragsteller: Unternehmen: Eat Just, Inc.; Anschrift: 2000 Folsom Street San Francisco, CA 94110 USA, das in Absatz 1 genannte neuartige Lebensmittel in der Union in Verkehr bringen, es sei denn, ein späterer Antragsteller erhält die Zulassung für das neuartige Lebensmittel ohne Nutzung der nach Artikel 2 geschützten Daten oder mit Zustimmung des Antragstellers.

3 Der Eintrag in der in Absatz 1 genannten Unionsliste umfasst die im Anhang festgelegten Verwendungsbedingungen und Kennzeichnungsvorschriften.

Article 2

Die in den Antragsunterlagen enthaltenen Daten, auf deren Grundlage Mungbohnen-Protein von der Behörde bewertet wurde, die der Antragsteller als geschützt bezeichnet hat und ohne die das neuartige Lebensmittel nicht hätte zugelassen werden können, erfüllen daher die Anforderungen des Artikels 26 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2015/2283 und dürfen für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung nicht ohne Zustimmung des Antragstellers zugunsten späterer Antragsteller verwendet werden.

Article 3

Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Article 4

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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