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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2022/750 der Kommission vom 8. Februar 2022 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2205 festgelegten technischen Regulierungsstandards mit dem Ziel, der Umstellung auf neue Referenzzinssätze bei bestimmten OTC-Derivatkontrakten Rechnung zu tragen (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32022R0750
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2022-02-08
In force since
2022-05-18
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2205 der Kommission

„(1a Abweichend von Absatz 1 wird bei Kontrakten, die einer im Anhang in Tabelle 4 Zeilen D.4.1 und D.4.2 aufgeführten Kategorie von OTC-Derivaten angehören, die Clearingpflicht wirksam am 18. Mai 2022.

1b Abweichend von Absatz 1 wird bei Kontrakten, die einer im Anhang in Tabelle 4 Zeilen D.4.3 aufgeführten Kategorie von OTC-Derivaten angehören, die Clearingpflicht wirksam am 18. August 2022.“

„(3 Abweichend von den Absätzen 1, 1a und 1b und 2 wird die Clearingpflicht bei Kontrakten, die einer im Anhang aufgeführten Kategorie von OTC-Derivaten angehören, am 18. Februar 2022 wirksam, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) Die Clearingpflicht wurde nicht vor dem 18. Februar 2021 ausgelöst; b) Die Kontrakte werden zu dem alleinigen Zweck verlängert, die im Vereinigten Königreich ansässige Gegenpartei durch eine in einem Mitgliedstaat ansässige Gegenpartei zu ersetzen.“

Article 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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Versions

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