Durchführungsverordnung (EU) 2022/872 der Kommission vom 1. Juni 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 288/2014 hinsichtlich Änderungen des Musters für operationelle Programme im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und des Musters für Kooperationsprogramme im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ in Bezug auf den Einsatz von Kohäsionsmitteln zugunsten von Flüchtlingen in Europa (CARE)
Text
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Article 1
1 Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 288/2014 erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.
2 Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 288/2014 erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
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