Durchführungsverordnung (EU) 2022/1167 der Kommission vom 6. Juli 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/633 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Mononatriumglutamat mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Indonesien im Anschluss an eine Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates nach einer teilweisen Interimsüberprüfung
Text
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Article 1
„(2 Für die in Absatz 1 beschriebene und von den im Folgenden aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt: LandUnternehmenAntidumpingzoll (in %)TARIC-ZusatzcodeVR ChinaFujian Province Jianyang Wuyi MSG Co. Ltd36,5A884VR Chinaalle übrigen Unternehmen39,7A999“
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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