Durchführungsverordnung (EU) 2022/1246 der Kommission vom 14. Juli 2022 zur Genehmigung nicht geringfügiger Änderungen der Spezifikation einer im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben eingetragenen Bezeichnung „Bra“ (g. U.)
Text
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Article 1
Die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Änderungen der Spezifikation der Bezeichnung „Bra“ (g. U.) werden genehmigt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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