Durchführungsverordnung (EU) 2022/1247 der Kommission vom 19. Juli 2022 zur Zulassung von Allurarot AC als Futtermittelzusatzstoff für kleine, nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzte Säugetiere und für Ziervögel (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der im Anhang beschriebene Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Farbstoffe“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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