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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1371 der Kommission vom 5. August 2022 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 über die Überwachung von und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32022R1371
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2022-08-05
In force since
2022-08-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

6 „(6)Abweichend von Absatz 5 Unterabsatz 1 können die Mitgliedstaaten beziehungsweise die zuständigen Behörden die in jenem Absatz genannten Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen für Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 für die Verbrennung verwendet werden, als erfüllt betrachten.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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