Durchführungsverordnung (EU) 2022/1417 der Kommission vom 22. August 2022 zur Zulassung einer Zubereitung aus Lactobacillus acidophilus CECT 4529 als Futtermittelzusatzstoff für alle Geflügelarten und -kategorien außer Legehennen und Masthühnern sowie für Ziervögel und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2275 (Zulassungsinhaber: Centro Sperimentale del Latte S.r.l.) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die in Anhang I beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Darmflorastabilisatoren“ einzuordnen ist, wird unter den in Anhang I aufgeführten Bedingungen als Futtermittelzusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
Article 2
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2275 erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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