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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1420 der Kommission vom 22. August 2022 zur Zulassung von L-Glutaminsäure und Mononatriumglutamat, gewonnen aus Corynebacterium glutamicum NITE BP-01681, als Futtermittelzusatzstoffe für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32022R1420
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2022-08-22
In force since
2022-09-12
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die im Anhang beschriebenen Stoffe, die in die Zusatzstoffkategorie „ernährungsphysiologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Aminosäuren, deren Salze und Analoge“ einzuordnen sind, werden unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoffe in der Tierernährung zugelassen.

2 Die im Anhang beschriebenen Stoffe, die in die Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Aromastoffe“ einzuordnen sind, werden unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoffe in der Tierernährung zugelassen.

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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