Durchführungsverordnung (EU) 2022/1453 der Kommission vom 1. September 2022 zur Zulassung von 6-Phytase aus Komagataella pastoris (DSM 23036) als Futtermittelzusatzstoff für alle Vogelarten und alle Schweine sowie zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 98/2012 (Zulassungsinhaber: Huvepharma EOOD) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Zulassung für den im Anhang beschriebenen Zusatzstoff, der in die Zusatzstoffkategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Verdaulichkeitsförderer“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.
Article 2
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 98/2012 wird aufgehoben.
Article 3
Der Zusatzstoff 6-Phytase aus Komagataella pastoris (DSM 23036) sowie Vormischungen und Mischfuttermittel, die diesen Stoff enthalten und vor dem 22. September 2022 gemäß den vor dem 22. September 2022 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 4
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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