Verordnung (EU) 2022/1903 des Rates vom 6. Oktober 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/263 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Text
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Article 1
Die Verordnung (EU) 2022/263 wird wie folgt geändert: 1. Der Titel erhält folgende Fassung: „Verordnung (EU) 2022/263 des Rates vom 23. Februar 2022 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation“. 2. Artikel 1 Buchstabe d erhält folgende Fassung: „d) ‚spezifizierte Gebiete‘ die nicht von der Regierung kontrollierten ukrainischen Gebiete in den Regionen Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja;“.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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