Delegierte Verordnung (EU) 2022/2287 der Kommission vom 12. August 2022 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2065 zur Erstellung eines Rückwurfplans für die Steinbuttfischerei im Schwarzen Meer hinsichtlich der Verlängerung der aufgrund hoher Überlebensraten gewährten Ausnahme von der Anlandeverpflichtung für Steinbutt im Schwarzen Meer
Text
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Article 1
„(1 Die Ausnahme von der Pflicht zur Anlandung gemäß Artikel 15 Absatz 4 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 für Arten, bei denen hohe Überlebensraten wissenschaftlich nachgewiesen sind, gilt bis zum 31. Dezember 2024 für im Schwarzen Meer mit Stellnetzen (GNS) gefangenen Steinbutt (Scophthalmus maximus).“
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2023.
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