Durchführungsverordnung (EU) 2022/2295 der Kommission vom 23. November 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 474/2006 hinsichtlich der Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Union eine Betriebsuntersagung ergangen ist oder deren Betrieb in der Union Beschränkungen unterliegt (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die Verordnung (EG) Nr. 474/2006 wird wie folgt geändert: 1. Anhang A erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung. 2. Anhang B erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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