Durchführungsverordnung (EU) 2022/2303 der Kommission vom 24. November 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 3 Aufhebung
Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 wird mit Wirkung vom 14. November 2022 aufgehoben.“
Article 3a Übergangsbestimmung
Vom 14. November 2022 bis zum 24. Oktober 2023 können sowohl die mit der vorliegenden Verordnung als auch die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 festgelegten Formulare für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen im Amtsblatt der Europäischen Union verwendet werden.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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