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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2567 der Kommission vom 13. Oktober 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/274 hinsichtlich des Genehmigungssystems für Rebpflanzungen

CELEX
32022R2567
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2022-10-13
In force since
2022-12-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 3 Vorangehende Beschlüsse über für Neuanpflanzungen zur Verfügung zu stellende Flächen

1 Beschließen die Mitgliedstaaten, die für Neuanpflanzungen verfügbare Gesamtfläche, die in Form von Genehmigungen gemäß Artikel 63 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 zuzuweisen ist, einzuschränken, veröffentlichen sie diese Beschlüsse und die Begründungen bis zum 1. März des jeweiligen Jahres; in den Beschlüssen ist auch anzugeben, ob sie die für Neuanpflanzungen verfügbare Gesamtfläche gemäß Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe b der genannten Verordnung berechnen.

2 Die Mitgliedstaaten können eine Frist für die Vorlage von Empfehlungen berufsständischer Organisationen oder interessierter Gruppen von Erzeugern gemäß Artikel 65 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 festlegen, um sicherzustellen, dass diese Empfehlungen so vorgelegt werden, dass, bevor der betreffende Mitgliedstaat den in Absatz 1 genannten Beschluss über die Einschränkung der für Neuanpflanzungen verfügbaren Gesamtfläche fasst, ausreichend Zeit für ihre Prüfung verbleibt. Diese eingegangenen Empfehlungen werden auch veröffentlicht.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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Versions

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