Beschluss des Rates vom 6. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Österreichischen Nationalbank 2023/C 48/03
Text
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Article 1
„(9 Die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft wird als der externe Rechnungsprüfer der Österreichischen Nationalbank für die Geschäftsjahre 2023 bis 2027 anerkannt.“
Article 2
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.
Article 3
Dieser Beschluss ist an die Europäische Zentralbank gerichtet.
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