Durchführungsbeschluss (EU) 2023/405 des Rates vom 20. Februar 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/170/EU zur Aufstellung einer Liste nichtkooperierender Drittländer bei der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei in Bezug auf die Republik Kamerun
Text
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Article 1
Die Republik Kamerun wird in den Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/170/EU aufgenommen.
Article 2
Der vorliegende Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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