Beschluss (GASP) 2023/598 des Rates vom 14. März 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/698 des Rates zur Aufnahme des Programms der Union für sichere Konnektivität
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
„(2 Bei der Umsetzung dieses Beschlusses ist den Unterschieden zwischen den Komponenten der Programme — insbesondere bei der Autorität und Kontrolle der Mitgliedstaaten über Sensoren, Systeme oder andere für die Programme relevante Kapazitäten — entsprechend Rechnung zu tragen.“
„(2 Die Agentur oder die einschlägige benannte Sicherheitsüberwachungsstruktur und die Kommission beraten den Hohen Vertreter in der Frage, welche größeren Auswirkungen die Weisungen, die der Hohe Vertreter dem Rat gemäß Absatz 1 vorzuschlagen beabsichtigt, auf die im Rahmen der Komponenten der Programme errichteten Systeme oder erbrachten Dienste voraussichtlich haben.“
„(1 Binnen eines Jahres, nachdem der mit Artikel 107 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2021/696 eingesetzte Ausschuss in der Zusammensetzung ‚Sicherheit‘ ausgehend von der Risiko- und Bedrohungsanalyse der Kommission gemäß Artikel 34 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/696 nach dem in Artikel 107 Absatz 3 dieser Verordnung genannten Verfahren festgestellt hat, ob ein System oder ein Dienst, oder beide, die für eine bestimmte Komponente der Programme errichtet bzw. erbracht wurden, sicherheitssensibel ist, arbeitet der Hohe Vertreter die operativen Verfahren aus, die für die praktische Umsetzung der Bestimmungen dieses Beschlusses im Zusammenhang mit dem System oder dem Dienst (oder beiden) erforderlich sind, und legt sie dem PSK zur Genehmigung vor. Dabei wird der Hohe Vertreter gegebenenfalls von Experten der Mitgliedstaaten, der Kommission, der Agentur und der einschlägigen benannten Sicherheitsüberwachungsstruktur unterstützt.“
Article 2
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions