Durchführungsbeschluss (EU) 2023/601 der Kommission vom 13. März 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1668 hinsichtlich harmonisierter Normen für die Konstruktion und Prüfung von Industriesaugern zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen und die Anforderungen an das Betriebsverhalten von Geräten für die Messung brennbarer Gase (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1668 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Anhang I Nummer 1 gilt ab dem 17. September 2024.
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