Beschluss (EU) 2023/683 des Rates vom 17. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Zusammenhang mit der Einsetzung eines Fachunterausschusses für Entwicklungszusammenarbeit und der Annahme seines Mandats zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
Der im Namen der Europäischen Union durch das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Irak andererseits eingesetzten Kooperationsrat im Hinblick auf die Einsetzung eines Fachunterausschusses für Entwicklungszusammenarbeit und die Annahme seines Mandats zu vertretende Standpunkt beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des Kooperationsrats, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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