Beschluss (EU) 2023/841 der Kommission vom 19. April 2023 zur Ernennung der Vertreter der Kommission im Verwaltungsrat und im Haushaltsausschuss des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum
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Article 1
1 Folgende Personen werden zu Vertretern der Kommission im Verwaltungsrat und im Haushaltsausschuss des Amtes ernannt: a) der stellvertretende Generaldirektor der GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, der für geistiges Eigentum und dessen Durchsetzung, einschließlich der Bekämpfung von Nachahmungen, zuständig ist; b) der Direktor der GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, der für geistiges Eigentum und dessen Durchsetzung, einschließlich der Bekämpfung von Nachahmungen, zuständig ist.
2 Folgende Personen werden zu Stellvertretern ernannt: a) der Referatsleiter der GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, der für geistiges Eigentum und dessen Durchsetzung, einschließlich der Bekämpfung von Nachahmungen, zuständig ist; b) der Referatsleiter, der für die dezentralen Agenturen der GD Haushalt zuständig ist.
Article 2
Dieser Beschluss gilt für die Personen, die zum Zeitpunkt der Annahme dieses Beschlusses die in Artikel 1 genannten Posten vorübergehend oder ständig innehaben, bzw. für ihre Nachfolger.
Article 3
Der Generaldirektor der GD Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU teilt dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats, dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses und dem Exekutivdirektor des Amtes die Namen der in Artikel 1 genannten Personen mit.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Article 5
Der Beschluss C(2016) 3228 final wird aufgehoben.
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