Beschluss (EU) 2023/1011 des Rates vom 15. Mai 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen mexikanischen Behörden
Text
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Article 1
1 Die Kommission wird ermächtigt, Verhandlungen mit den Vereinigten Mexikanischen Staaten über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über den Austausch personenbezogener Daten zwischen der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und den für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus zuständigen mexikanischen Behörden aufzunehmen.
2 Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Article 2
Die Kommission wird als Verhandlungsführer der Union benannt.
Article 3
1 Die in Artikel 1 genannten Verhandlungen werden im Einvernehmen mit der Gruppe „Strafverfolgung“ (Polizei) vorbehaltlich etwaiger Leitlinien, die der Rat der Kommission eventuell zu einem späteren Zeitpunkt vorgibt, geführt.
2 Die Kommission erstattet dem Rat sowohl regelmäßig als auch auf Ersuchen des Rates Bericht über den Verlauf und die Ergebnisse der Verhandlungen und übermittelt ihm so früh wie möglich die einschlägigen Dokumente, um den Mitgliedern des Rates ausreichend Zeit zu geben, sich auf die bevorstehenden Verhandlungen vorzubereiten. Gegebenenfalls oder auf Ersuchen des Rates legt die Kommission einen schriftlichen Bericht vor.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
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