Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1055 der Kommission vom 30. Mai 2023 zur Festlegung der Bestimmungen für die Aufteilung und Rangfolge der Kapazitäten, Dienste und Nutzerausrüstung für Satellitenkommunikation zwecks Erfüllung der in Artikel 66 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/696 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Aufgabe
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Article 1 Anwendungsbereich
1 In diesem Beschluss werden die Aufteilungs- und Rangfolgeregeln für GOVSATCOM zum Zweck der Aufnahme von Ressourcen in einen gemeinsamen Unionspool und der Aufteilung von Diensten unter den Teilnehmern festgelegt.
2 Dieser Beschluss gilt für die GOVSATCOM-Dienste im Sinne des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1054 der Kommission . Die Nutzer interagieren mit der GOVSATCOM-Plattform über die jeweils zuständige GOVSATCOM-Behörde.
Article 2 Begriffsbestimmungen
1 „Zugeteilte Ressource“ bezeichnet eine Ressource, die einem Dienst für einen bestimmten Zeitraum nach Maßgabe der entsprechenden Dienstanfrage zugeteilt ist.
2 „Verfügbare Ressource“ bezeichnet eine Ressource, die keinem Dienst für einen bestimmten Zeitraum zugeteilt ist.
3 „Gemeinsamer Unionspool“ oder „Pool“ bezeichnet den Ressourcenpool, der GOVSATCOM im Wege von Verträgen oder Vereinbarungen mit Ressourcenanbietern zur Verfügung gestellt wird.
4 „Vergütung“ bezeichnet den Zahlungsmechanismus auf der Basis von Token.
5 „Zuständige GOVSATCOM-Behörde“ bezeichnet die von einem Teilnehmer gemäß Artikel 68 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/696 zur Ausführung der in Artikel 68 Absatz 5 aufgeführten Aufgaben benannte Stelle.
6 „Konflikt“ bezeichnet eine Situation, in der die Menge einer bestimmten Ressource im Pool geringer ist als die für die Dienstanfragen für einen bestimmten Zeitraum benötigte Gesamtmenge; somit konfligieren die Dienstanfragen für eine selbe Ressource.
7 „Krisenpuffer“ bezeichnet die Ressourcen des Pools, die für die dynamische Zuteilung im Falle von Anfragen hoher Priorität zur Verfügung gehalten werden, für die keine passenden und verfügbaren Ressourcen in den anderen Teilen des Pools gefunden werden.
8 „Dynamische Zuteilung“ bezeichnet die Zuteilung von Diensten und Ressourcen an einen Teilnehmer nach Maßgabe der während des Poolplanungszeitraums (Pool Programming Term, PPT) gestellten Dienstanfragen seiner Nutzer.
9 „Feste Zuteilung“ bezeichnet die Zuteilung von Diensten und Ressourcen für den gesamten PTT nach Maßgabe des vorgelegten Plans jedes Teilnehmers vor dem Anfangsdatum des PTT.
10 „GOVSATCOM-Dienste“ oder „Dienste“ bezeichnet die im GOVSATCOM-Diensteportfolio enthaltenen Dienste.
11 „Dienste der GOVSATCOM-Plattform“ bezeichnet die Dienste, die die GOVSATCOM-Plattform bereitstellt, um den Betrieb des GOVSATCOM-Systems zu unterstützen. Die Dienste der GOVSATCOM-Plattform unterstützen etwa die Auswahl, Buchung, Einrichtung und Bereitstellung von GOVSATCOM-Diensten, die Zuteilung und Aufhebung der Zuteilung von Ressourcen usw. und sind nicht im GOVSATCOM-Diensteportfolio enthalten.
12 „GOVSATCOM-System“ bezeichnet das System, das die GOVSATCOM-Plattform(en), die GOVSATCOM-Sicherheitsüberwachungsinfrastruktur, die Schnittstellen zwischen der/den GOVSATCOM-Plattform(en) und den zuständigen GOVSATCOM-Behörden, die Schnittstellen zwischen der/den GOVSATCOM-Plattform(en) und den Ressourcenanbietern und jede sonstige unionseigene Infrastruktur umfasst, die benötigt wird, um die Bereitstellung der den GOVSATCOM-Nutzern zur Verfügung gestellten zusammengeführten und aufgeteilten Satellitenkommunikationskapazitäten und dienste durch die Ressourcenanbieter zu ermöglichen.
13 „Teilnehmerkonto“ bezeichnet das Konto des Teilnehmers, auf dem seine Token hinterlegt sind.
14 „Teilnehmeranteil“ bezeichnet den einem GOVSATCOM-Teilnehmer entsprechenden Anteil der Ressourcen des Pools. Der Anteil wird in Token angegeben.
15 „Poolplanungszeitraum“ oder „PPT“ (Pool Programming Term) bezeichnet den festgelegten Zeitraum, für den Verträge oder Vereinbarungen zwischen der Kommission und Ressourcenanbietern zur Aufnahme von deren Ressourcen in den gemeinsamen Unionspool geschlossen wurden.
16 „Aufhebung“ bezeichnet die Einstellung, Unterbrechung oder Herabstufung eines Dienstes aufgrund einer Konfliktlösung.
17 „Ressource“ bezeichnet Satellitenkommunikationskapazitäten, Dienste, Vermögenswerte und Nutzerausrüstung, die zur Bereitstellung der Dienste genutzt werden, die in den Durchführungsrechtsakten über das Diensteportfolio [Verweis] festgelegt sind, und den GOVSATCOM-Teilnehmern in Form von Diensten zugeteilt werden.
18 „Ressourcenanbieter“ bezeichnet eine Stelle gemäß Artikel 64 der Verordnung (EU) 2021/696, die im Wege von Verträgen oder Vereinbarungen mit der Union Ressourcen für den gemeinsamen Unionspool bereitstellt und Eigentümer und/oder Betreiber der Raumfahrtsysteme sowie des zugehörigen Bodensegments und der zugehörigen Netze ist.
19 „Ressourcenanforderung“ bezeichnet die von der GOVSATCOM-Plattform zum Zweck der Zuteilung/Aufhebung der Zuteilung zusammengeführter Ressourcen an einen Ressourcenanbieter gerichtete Anforderung.
20 „Dienstanfrage“ bezeichnet die von einer zuständigen GOVSATCOM-Behörde an die GOVSATCOM-Plattform zum Zweck der Bestätigung der Verfügbarkeit von Ressourcen und ihrer Zuteilung für die Bereitstellung eines Dienstes gerichtete Anfrage.
21 „Token“ bezeichnet die Einheit, die zur Bezahlung (Vergütung) der GOVSATCOM-Dienste verwendet wird.
Article 3 Gemeinsamer Unionspool
1 Die GOVSATCOM-Dienste werden den Teilnehmern bereitgestellt, indem Ressourcen von Ressourcenanbietern in einen Pool aufgenommen werden.
2 Die Ressourcen des Pools werden im Wege von Verträgen oder Vereinbarungen zur Verfügung gestellt, die zwischen der Kommission und den Ressourcenanbietern während eines Poolplanungszeitraums (PPT) für jeden Teil des Pools geschlossen werden.
3 Der Pool besteht aus vier (4) Teilen: a) dem Teil für die festen Zuteilungen, der die Ressourcen für die Bereitstellung von fest zugeteilten Diensten an die Teilnehmer gemäß Artikel 6 umfasst; b) dem Prepaid-Teil für die dynamische Zuteilung, der die Ressourcen für die Bereitstellung von Diensten umfasst, die über den Prepaid-Mechanismus für die dynamische Zuteilung gemäß den Artikeln 7 und 8 angefragt werden; c) dem Teil für die dynamische Zuteilung auf Verlangen, der die Ressourcen für die Bereitstellung von Diensten umfasst, die über den Mechanismus für die dynamische Zuteilung auf Verlangen gemäß den Artikeln 7 und 8 angefragt werden; d) dem Krisenpufferteil, der die Ressourcen für die Bereitstellung von Diensten im Falle von Anfragen mit hoher Priorität gemäß Artikel 7 umfasst, wenn die Ressourcen der anderen Teile des Pools nicht ausreichen.
4 Die Kommission teilt den Teilnehmern spätestens 30 Wochen vor dem Anfangsdatum des PPT ihre Anteile, die verfügbaren Dienste und die zugehörigen Attribute für den nächsten PPT mit Angabe ihrer Werte in Token mit.
5 Der erste PPT beginnt mit der Aufnahme des Betriebs der GOVSATCOM-Plattform und erstreckt sich über zwei Jahre. Nach Ablauf eines PPT beginnt ein anderer PPT gleicher Dauer.
Article 4 Vergütung der GOVSATCOM-Dienste, Token und Konten
1 Die GOVSATCOM-Dienste werden nach einer Rangfolge unter den Nutzern verteilt, wobei eine Vergütung mit Token genutzt wird.
2 Der Grundvergütungswert für einen Dienst ist die Summe der Vergütungen, die den Ressourcenanbietern zur Verfügung gestellt werden, damit sie die für die Bereitstellung der Dienste benötigten Ressourcen mit den spezifischen Attributen und für die Dauer zur Verfügung stellen, die in der jeweiligen Dienstanfrage angegeben sind. Der Vergütungswert für einen Dienst beträgt a) 80 % seines Grundvergütungswertes im Falle von Anfragen mit niedriger Priorität, b) 100 % seines Grundvergütungswertes bei Anfragen mit mittlerer Priorität und c) 130 % seines Grundvergütungswertes im Falle von Anfragen mit hoher Priorität.
3 Jeder Teilnehmer verfügt über ein Teilnehmerkonto, auf dem seine Token hinterlegt sind. Jedes Teilnehmerkonto ist in zwei Teile unterteilt: a) den Prepaid-Teil und b) den Pay-on-Demand-Teil, die zur Vergütung von Diensten verwendet werden, die unter Verwendung des Prepaid- bzw. des Pay-on-Demand-Mechanismus für die dynamische Zuteilung angefragt werden. Die Aufteilung der Token des Teilnehmers auf jeden Teil des Kontos wird vom Teilnehmer vor dem Anfangsdatum des PPT gemäß Artikel 6 festgelegt, und die Token dürfen während des PPT nicht von einem Teil auf den anderen übertragen werden. Die verbleibenden Token im Prepaid-Teil des Kontos werden am Ende des PPT gemäß Absatz 6 gelöscht. Die Teilnehmerkonten werden von der GOVSATCOM-Plattform verwaltet.
4 Während eines PPT kann ein Teilnehmer über die Kommission zusätzliche Token erwerben, die er in Euro gemäß dem für diesen PPT festgelegten Umrechnungsverhältnis von Token in Euro bezahlen kann. Die Kommission informiert die GOVSATCOM-Plattform hierüber, und die zusätzlichen Token werden zum Pay-on-Demand-Teil des jeweiligen Teilnehmerkontos hinzugefügt.
5 Ein Teilnehmer kann einem anderen Teilnehmer Token von seinem Konto überlassen. Die Übertragung der Token vom Konto eines Teilnehmers auf das Konto eines anderen Teilnehmers muss von der zuständigen GOVSATCOM-Behörde des überlassenden Teilnehmers bei der GOVSATCOM-Plattform beantragt werden und die Annahme der Überlassung muss von der zuständigen GOVSATCOM-Behörde des empfangenden Teilnehmers bestätigt werden. Die Übertragung der Token muss zwischen jeweils entsprechenden Teilen (Prepaid-Teil oder Pay-on-Demand-Teil) der Konten des überlassenden und des empfangenden Teilnehmers erfolgen. Ein Teilnehmer kann einem anderen Teilnehmer Token aus seinem Anteil für die feste Zuteilung von Diensten gemäß Artikel 6 überlassen, wobei er die Kommission darüber zu unterrichten hat.
6 Die Anzahl der für jeden Teilnehmer im Prepaid-Teil seines Kontos verfügbaren Token wird am Ende des PPT gelöscht und die Anzahl der Token im Prepaid-Teil der Konten aller Teilnehmer wird auf null gesetzt.
7 Jeder Ressourcenanbieter erhält gemäß seiner Vereinbarung oder seinem Vertrag mit der Kommission eine Vergütung in Euro für jede unter Verwendung seiner Ressourcen erfolgreich erbrachte Dienstleistung.
Article 5 Teilnehmeranteile
1 Die Kommission legt die Gesamtzahl der für den nächsten PPT auszugebenden Token entsprechend dem verfügbaren Budget und den Bedingungen der Verträge und Vereinbarungen gemäß Artikel 3 Absatz 2 fest. Diese Token werden den GOVSATCOM-Teilnehmern gemäß den in den Absätzen 2 bis 5 festgelegten Bestimmungen zur Verfügung gestellt.
2 Die Gesamtzahl der Token wird in drei Teile aufgeteilt: a) den Gesamtanteil der Mitgliedstaaten, der auf 75 % der Gesamtzahl der Token festgelegt ist; b) den Krisenpuffer, der auf 10 % der Gesamtzahl der Token festgelegt ist; c) den Gesamtanteil der Unionsorgane, der auf 15 % der Gesamtzahl der Token festgelegt ist.
3 Der Gesamtanteil der Mitgliedstaaten wird weiter in die Anteile der Mitgliedstaaten aufgeteilt. Jeder Mitgliedstaat erhält einen Prozentanteil (in Token) des Gesamtanteils der Mitgliedstaaten, der proportional zur Anzahl seiner Stimmen im Rat ist. Die Anzahl der von jedem Mitgliedstaat erhaltenen Token ist der Teilnehmeranteil für den jeweiligen Mitgliedstaat für den nächsten PPT. Wenn ein Mitgliedstaat seine zuständige GOVSATCOM-Behörde nicht mindestens 32 Wochen vor dem Anfangsdatum des PPT benannt hat, werden seine Token auf die Mitgliedstaaten, die ihre zuständige GOVSATCOM-Behörde benannt haben, entsprechend ihrem Anteil aufgeteilt.
4 Der Gesamtanteil der Unionsorgane wird weiter in die Anteile der Unionsorgane aufgeteilt. Jedes Unionsorgan erhält gemäß dem Aufteilungsplan für die Unionsorgane, der von der Kommission für jeden PPT festgelegt wird, einen Prozentanteil (in Token) des Gesamtanteils der Unionsorgane. Die Anzahl der von jedem Unionsorgan erhaltenen Token ist der Teilnehmeranteil für das jeweilige Unionsorgan für den nächsten PPT. Wenn ein Unionsorgan seine zuständige GOVSATCOM-Behörde nicht mindestens 32 Wochen vor dem Anfangsdatum des PPT benannt hat, werden seine Token auf die Unionsorgane, die ihre zuständige GOVSATCOM-Behörde benannt haben, entsprechend ihrem Anteil im Aufteilungsplan für die Unionsorgane aufgeteilt.
5 Die Token jedes Teilnehmeranteils für einen neuen PPT werden zu den Token hinzugefügt, die am Ende des vorherigen PPT möglicherweise auf dem Pay-on-Demand-Teil des Kontos des jeweiligen Teilnehmers verblieben sind. Bevor diese Hinzufügung vorgenommen wird, werden die im Pay-on-Demand-Teil des Kontos des Teilnehmers verbliebenen Token gemäß dem Umrechnungsverhältnis von Token in Euro für den neuen PPT in Token für den neuen PPT umgewandelt.
Article 6 Ressourcen für die feste Zuteilung von Diensten
1 Jeder Teilnehmer wählt die Dienste aus, die ihm im Wege der festen Zuteilung zugeteilt werden sollen. Der Gesamtwert der ausgewählten Dienste darf nicht die Anzahl von Token auf seinem Konto überschreiten. Auf dieser Grundlage erstellen die Teilnehmer einen Plan, der Folgendes umfasst: a) die Dienstanfragen für die ausgewählten Dienste und b) die Aufteilung der verbleibenden Token des Teilnehmers auf den Prepaid- und den Pay-on-Demand-Teil seines Kontos. Der Teilnehmer übermittelt den Plan spätestens 20 Wochen vor dem Anfangsdatum des PPT an die GOVSATCOM-Plattform.
2 Nach Erhalt der in Absatz 1 genannten Pläne stellt die GOVSATCOM-Plattform die für die angeforderten Dienste erforderlichen Ressourcen zusammen und teilt sie der Kommission spätestens 18 Wochen vor dem Anfangsdatum des PPT mit. Die Kommission schließt die entsprechenden Verträge oder Vereinbarungen mit den Ressourcenanbietern für die Ressourcen, die für die feste Zuteilung von Diensten benötigt werden. Die Kommission übermittelt die Verträge und Vereinbarungen mit den Ressourcenanbietern spätestens 10 Wochen vor dem Anfangsdatum des PPT an die GOVSATCOM-Plattform. Die GOVSATCOM-Plattform prüft die Verfügbarkeit der Ressourcen, die für die feste Zuteilung von Diensten benötigt werden, und falls einige der angefragten Dienste mangels ausreichender Ressourcen vonseiten der Ressourcenanbieter oder aus anderen Gründen nicht bereitgestellt werden können, verwirft die GOVSATCOM-Plattform die entsprechende Dienstanfrage gemäß Artikel 11 Absatz 4. Die der verworfenen Dienstanfrage entsprechenden Token verbleiben zur Verwendung im dynamischen Teil des Kontos des betroffenen Teilnehmers.
3 Die GOVSATCOM-Plattform informiert die Teilnehmer spätestens 6 Wochen vor dem Anfangsdatum des PPT über die Dienste, die ihnen durch die feste Zuteilung und gemäß dem Plan jedes Teilnehmers zur Verfügung gestellt werden. Die Anzahl der Token jedes Teilnehmers wird um den Gesamtwert der Dienste verringert, die diesem Teilnehmer mithilfe des Mechanismus für die feste Zuteilung zur Verfügung gestellt wurden, und die Anzahl der auf dem Konto des Teilnehmers verbleibenden Token wird jedem Teilnehmer mitgeteilt.
4 Nach Abschluss der Verträge oder Vereinbarungen für die feste Zuteilung von Diensten und deren Inkrafttreten werden die jeweiligen Ressourcen in den entsprechenden Teil des Pools aufgenommen.
Article 7 Ressourcen für die dynamische Zuteilung von Diensten und Teil für das Krisenmanagement
1 Die auf dem Konto des Teilnehmers verbleibende Anzahl von Token kann vom Teilnehmer verwendet werden, um Dienstanfragen für die dynamische Zuteilung von Diensten zu stellen. Jeder Teilnehmer muss spätestens 4 Wochen vor dem Anfangsdatum des PPT die Aufteilung seiner verbleibenden Token auf den Prepaid- und den Pay-on-Demand-Teil seines Kontos festlegen und der GOVSATCOM-Plattform mitteilen.
2 Die Verträge oder Vereinbarungen mit Anbietern gemäß Artikel 3 Absatz 2 müssen Ressourcen im gemeinsamen Unionspool umfassen, die während des PPT mithilfe des Prepaid-Mechanismus für die dynamische Zuteilung bereitzustellen sind.
3 Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Verträge oder Vereinbarungen mit Anbietern umfassen auch Ressourcen im Pool, die für Krisenfälle reserviert sind (im Folgenden „Krisenpuffer“). Diese Ressourcen dürfen nur für Anfragen mit hoher Priorität gemäß Artikel 9 genutzt werden, für die in den anderen Teilen des Pools keine passenden und verfügbaren Ressourcen gefunden werden.
4 Nach Abschluss der Verträge oder Vereinbarungen für die dynamische Zuteilung von Diensten und vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatzes 7 werden die jeweiligen Ressourcen in den entsprechenden Teil des Pools aufgenommen. Der Gesamtwert dieser Verträge oder Vereinbarungen darf die Gesamtzahl der Token, die für den Krisenpuffer und die dynamische Zuteilung von Prepaid-Diensten während des PPT zur Verfügung stehen, nicht überschreiten.
5 Die Kommission berücksichtigt die Dienste, deren feste Zuteilung von den Teilnehmern angefragt wurde, bei der Auswahl der Ressourcen, die für die vorausbezahlte dynamische Zuteilung und den Krisenpuffer in den Pool aufgenommen werden.
6 Die Kommission schließt mit den Ressourcenanbietern Verträge oder Vereinbarungen für die Aufnahme von Ressourcen in den Teil des Pools für die dynamische Zuteilung auf Verlangen mithilfe des Pay-on-Demand-Mechanismus für die dynamische Zuteilung. Diese Verträge oder Vereinbarungen können auch während des PPT geschlossen werden.
7 Nach Abschluss der in den Absätzen 2 und 3 genannten Verträge oder Vereinbarungen werden die Ressourcen bei Inkrafttreten des jeweiligen Vertrags oder der Vereinbarung zwischen der Kommission und dem jeweiligen Ressourcenanbieter in den Prepaid-Teil für die dynamische Zuteilung, den Teil für die dynamische Zuteilung auf Verlangen und den Krisenpufferteil des gemeinsamen Unionspools aufgenommen.
8 Die Ressourcen werden bei Beendigung der jeweiligen Verträge oder Vereinbarungen aus dem gemeinsamen Unionspool herausgenommen.
Article 8 Aktivierung der dynamisch zugeteilten Dienste
1 Während eines PPT kann jede zuständige GOVSATCOM-Behörde unter Verwendung des Mechanismus für die dynamische Zuteilung Dienste anfragen.
2 Die dynamische Zuteilung von Diensten erfolgt im Wege der Einreichung von Dienstanfragen gemäß den Artikeln 9 und 10. Die Dienstanfragen für die dynamische Zuteilung von Diensten werden entweder in Form einer Prepaid-Dienstanfrage oder in Form einer Pay-on-Demand-Dienstanfrage gestellt.
3 Jede zuständige GOVSATCOM-Behörde legt das Verhältnis zwischen dem Prepaid- und dem Pay-on-Demand-Teil der den dynamisch zugeteilten Diensten zugewiesenen Token vor Beginn jedes PPT fest.
4 Die Dienstanfragen werden von der zuständigen GOVSATCOM-Behörde des Teilnehmers an die GOVSATCOM-Plattform gerichtet.
Article 9 Dienstanfragen
1 Jeder Teilnehmer bestimmt die Relevanz seiner Nutzer gemäß einer Skala von 0 bis 2.
2 Jeder Nutzer sollte die Kritikalität seiner Anfrage gemäß einer Skala von 0 bis 2 bestimmen und die zuständige GOVSATCOM-Behörde hierüber in Kenntnis setzen.
3 Die Priorität einer Dienstanfrage wird auf der Grundlage der Relevanz der Nutzer und der Kritikalität der Anfrage bestimmt. Die Prioritätspunktzahl ergibt sich aus dem Produkt aus Relevanz und Kritikalität gemäß der im Anhang definierten Regel.
4 Jede von der zuständigen GOVSATCOM-Behörde an die GOVSATCOM-Plattform gerichtete Dienstanfrage muss die Prioritätspunktzahl gemäß Absatz 3 enthalten. Der Bereich der Prioritätspunktzahl reicht von null (0) bis vier (4) und bildet drei Prioritätsstufen ab: i) niedrige Priorität bei einer Prioritätspunktzahl gleich null, ii) mittlere Priorität bei einer Prioritätspunktzahl über null und unter vier, iii) hohe Priorität bei einer Prioritätspunktzahl gleich vier. In jeder Dienstanfrage für die dynamische Zuteilung muss die Unterkategorie angegeben werden, zu der sie gehört: i) Prepaid oder ii) Pay-on-Demand. In den Dienstanfragen muss auch die Kennung des jeweiligen Teilnehmers angegeben werden.
5 Das Verfahren und die Regeln für die Aufteilung und die Festlegung der Rangfolge zwischen den von ein und demselben Teilnehmer ermächtigten GOVSATCOM-Nutzern werden von diesem Teilnehmer festgelegt und von seiner zuständigen GOVSATCOM-Behörde umgesetzt.
6 Dienstanfragen mit hoher Priorität müssen eine Persistenzoption von 30 Tagen beinhalten. Die Bearbeitung von Dienstanfragen mit hoher Priorität bei aktivierter Persistenzoption erfolgt nach den Bestimmungen des Artikels 10. Solange der Dienstanfrage noch keine Ressourcen zugewiesen wurden und die Persistenzoption aktiviert ist, führt die GOVSATCOM-Plattform ein regelmäßiges Matchmaking der Dienstanfrage mit den verfügbaren Ressourcen des Pools durch. Falls neue passende Ressourcen im Pool gefunden werden, aktualisiert die GOVSATCOM-Plattform das Dienstangebot und leitet es über die jeweilige zuständige GOVSATCOM-Behörde an den Benutzer weiter.
7 Eine zuständige GOVSATCOM-Behörde kann um die Annullierung eines dynamisch zugeteilten Dienstes ersuchen, indem sie ein Ersuchen um Annullierung eines Dienstes an die GOVSATCOM-Plattform richtet. Die Bearbeitung des Ersuchens um Annullierung eines Dienstes erfolgt gemäß Artikel 10 Absatz 5.
Article 10 Bearbeitung der Dienstanfragen
1 Nach Erhalt einer Dienstanfrage prüft die GOVSATCOM-Plattform ihre Gültigkeit und Vollständigkeit gemäß den Bestimmungen von Artikel 9 und dem Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1054 der Kommission. Die GOVSATCOM-Plattform weist ungültige oder unvollständige Anfragen zurück und setzt den Anfragenden hierüber in Kenntnis.
2 Die GOVSATCOM-Plattform führt ein Matchmaking der Dienstanfragen mit den Ressourcen des Pools durch. Bei Prepaid-Dienstanfragen für die dynamische Zuteilung wird das Matchmaking mit den Ressourcen des Prepaid-Teils für die dynamische Zuteilung des Pools durchgeführt. Bei Pay-on-Demand-Dienstanfragen für die dynamische Zuteilung wird das Matchmaking mit den Ressourcen des Teils für die dynamische Zuteilung auf Verlangen des Pools durchgeführt, und die Verfügbarkeit von Ressourcen wird von den Ressourcenanbietern für den Zeitraum ab dem Datum der Aktivierung des Dienstes bis zum Datum der Deaktivierung des Dienstes bestätigt. In Abhängigkeit von den Ergebnissen des Matchmaking können die folgenden Fälle eintreten: a) Im Pool werden keine passenden Ressourcen gefunden, die Dienstanfrage wird zurückgewiesen und der Anfragende wird hierüber in Kenntnis gesetzt; b) im Pool werden passende und verfügbare Ressourcen gefunden und die verfügbaren Dienstoptionen einschließlich ihrer jeweiligen Vergütungswerte in Token werden von der GOVSATCOM-Plattform über die zuständige GOVSATCOM-Behörde als Dienstangebot an den Nutzer weitergeleitet, damit er sie in eine Rangordnung bringen kann; c) alle passenden Ressourcen im Pool sind einer oder mehreren vorherigen Dienstanfragen zugeteilt. Hat die Dienstanfrage eine niedrige oder mittlere Priorität, wird sie verworfen und der Anfragende wird hierüber in Kenntnis versetzt. Hat die Dienstanfrage eine hohe Priorität, wird der Konfliktlösungsmechanismus gemäß Artikel 11 aktiviert. Wenn der Konfliktlösungsmechanismus passende Ressourcen zurückgibt, wird der Anfragende gemäß Buchstabe b hierüber informiert; werden keine passenden Ressourcen gefunden, wird die Dienstanfrage verworfen und der Anfragende wird hierüber in Kenntnis gesetzt.
3 Der Benutzer bringt die Dienstoptionen des Angebots in eine Rangordnung nach Präferenz und übermittelt diese Rangordnung für die Zuteilung der entsprechenden Ressourcen über die jeweilige zuständige GOVSATCOM-Behörde an die GOVSATCOM-Plattform. Im Falle einer ungültigen Auswahl wird die Dienstanfrage zurückgewiesen und der Anfragende wird hierüber in Kenntnis gesetzt.
4 Vorbehaltlich der Verfügbarkeit von ausreichend Token im Prepaid- oder im Pay-on-Demand-Teil des Teilnehmerkontos entsprechend der Unterkategorie der Dienstanfrage für die dynamische Zuteilung richtet die GOVSATCOM-Plattform eine Ressourcenanforderung an den Ressourcenanbieter der Dienstoption mit dem höchsten Rang des Dienstangebots gemäß der von der zuständigen GOVSATCOM-Behörde bereitgestellten Rangordnung. Wird die Ressourcenanforderung vom Ressourcenanbieter zurückgewiesen, richtet die GOVSATCOM-Plattform eine Ressourcenanforderung an den Ressourcenanbieter der nächsten bevorzugten Dienstoption. Die Einreichung von Ressourcenanforderungen wird fortgesetzt, bis ein Ressourcenanbieter bestätigt, dass die angeforderten Ressourcen für die Zuteilung zur Verfügung stehen, oder bis alle Ressourcenanforderungen von den Ressourcenanbietern abschlägig beschieden wurden. Wenn ein Ressourcenanbieter bestätigt hat, dass eine Ressource verfügbar ist, nimmt die GOVSATCOM-Plattform die Zuteilung der Ressourcen vor und subtrahiert den Wert des Dienstes von den Token des entsprechenden Teilnehmerkontos. Wenn alle Ressourcenanforderungen von den Ressourcenanbietern abschlägig beschieden werden, wird die Dienstanfrage verworfen. In beiden Fällen setzt die GOVSATCOM-Plattform den Anfragenden über den Status der Dienstanfrage in Kenntnis.
5 Nach Erhalt eines Ersuchens um Annullierung eines Dienstes von einer zuständigen GOVSATCOM-Behörde hebt die GOVSATCOM-Plattform die Zuteilung der Ressourcen auf, die für die Bereitstellung des Dienstes zugeteilt wurden, und macht sie für den Pool verfügbar. Der Teilnehmer kann die für die Vergütung der Ressourcen verwendeten Token gemäß den mit dem Ressourcenanbieter vereinbarten Bedingungen zurückerstattet bekommen.
Article 11 Konfliktlösung
1 Die GOVSATCOM-Plattform aktiviert die Konfliktlösung, um Konflikte zwischen Anfragen mit unterschiedlichen Prioritätspunktzahlen gemäß Artikel 9 Absatz 2 zu lösen.
2 Wenn eine Dienstanfrage mit hoher Priorität mit einer oder mehreren Dienstanfragen mit niedriger Priorität konfligiert, werden die entsprechenden Dienste mit niedriger Priorität unter der Voraussetzung, dass durch ihre Aufhebung ausreichende Ressourcen freigegeben werden, die zur Dienstanfrage mit hoher Priorität passen, für die Aufhebung gekennzeichnet und die entsprechenden Dienstoptionen werden in das Dienstangebot aufgenommen. In Abhängigkeit von der Rangordnung der Dienstoptionen und der Verfügbarkeit von Tokens wird/werden die entsprechende(n) Dienstanfrage(n) mit niedriger Priorität verworfen und der/die zugehörige(n) aktive(n) Dienst(e) aufgehoben. Die zuständige GOVSATCOM-Behörde, deren Dienst(e) aufgehoben werden soll(en), wird so bald wie möglich nach der Entscheidung über die Aufhebung darüber unterrichtet. Der Wert des aufgehobenen Dienstes für die Zeit, in der er wegen der Aufhebung nicht verfügbar sein wird, wird auf das entsprechende Teilnehmerkonto zurückgebucht und der Teilnehmer wird hierüber in Kenntnis gesetzt.
3 Falls mit dem Verfahren gemäß Absatz 2 keine passenden Ressourcen gefunden werden, führt die GOVSATCOM-Plattform das Matchmaking der Dienstanfrage mit hoher Priorität mit den Ressourcen des Krisenpufferteils des Pools durch. Werden passende und verfügbare Ressourcen gefunden, werden die entsprechenden Dienstoptionen in das Dienstangebot aufgenommen.
4 Falls die Ressourcen der Ressourcenanbieter nicht zur Bereitstellung der angefragten Dienste gemäß Artikel 6 ausreichen, stützt sich der Konfliktlösungsmechanismus auf die Prioritäten der Dienstanfragen. Wenn Dienstanfragen mit der gleichen Priorität konfligieren, wird gegebenenfalls der Dienstanfrage Vorrang eingeräumt, die zur Fortsetzung eines dem anfragenden Teilnehmer am Ende des vorherigen PPT bereits erbrachten Dienstes dient. Wenn Dienstanfragen mit der gleichen Priorität konfligieren und keine von ihnen zur Fortsetzung eines dem anfragenden Teilnehmer bereits erbrachten Dienstes dient, vergleicht die GOVSATCOM-Plattform die Prozentsätze der jeweiligen Teilnehmeranteile für die konfligierenden Dienste und räumt der Dienstanfrage Vorrang ein, die dem höheren Prozentsatz entspricht.
Article 12 Inkrafttreten
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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