Beschluss (EU) 2023/2209 des Rates vom 9. Oktober 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen zwischen der Europäischen Union und der Republik Angola
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Abkommens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen zwischen der Europäischen Union und der Republik Angola (im Folgenden „Abkommen“) im Namen der Union wird – vorbehaltlich seines Abschlusses – genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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