Beschluss (EU) 2023/2428 des Rates vom 23. Oktober 2023 über den im Namen der Europäischen Union im AKP-EU-Botschafterausschuss im Hinblick auf die Änderung des Beschlusses Nr. 3/2019 des AKP-EU-Botschafterausschusses über den Erlass von Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens zu vertretenden Standpunkt
Text
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Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Union im AKP-EU-Botschafterausschuss nach Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens zu vertreten ist, besteht darin, die Geltungsdauer des Beschlusses Nr. 3/2019 des AKP-EU-Botschafterausschusses zu ändern, um die Bestimmungen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens bis zum 31. Dezember 2023 zu verlängern.
2 Die Bestimmungen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens finden gemäß dem Zweck und dem Ziel des Artikels 95 Absatz 4 Anwendung.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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