Beschluss (EU) 2023/2446 des Rates vom 23. Oktober 2023 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Volksrepublik Bangladesch über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
1 Die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) werden ermächtigt, Verhandlungen über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der Volksrepublik Bangladesch (im Folgenden „Abkommen“) aufzunehmen.
2 Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Article 2
Die Kommission wird als Leiter des Verhandlungsteams der Union benannt.
Article 3
Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Arbeitsgruppe „Asien-Ozeanien“ geführt. Der Ausschuss für Handelspolitik wird regelmäßig zu den handelsbezogenen Teilen des Abkommens konsultiert.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Kommission und den Hohen Vertreter gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions